Vortrag zum Thema Vereinsrecht

Vereinsrecht war Thema beim Vortrag der Hanns-Seidel-Stiftung

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Auf Initiative der Pettstadter Ortsverbände fand im Vereinsheim der Freihand Schützen ein Vortrag der Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) zum Thema „Rechtliche Aspekte der Vereinsarbeit“ statt. Hierzu konnte POV-Sprecher Alexander Hummel die Regionalbeauftragte der HSS, Frau Sandra Brunner, und den Seminarleiter, Herrn Rechtsanwalt Steffen Vogel (Schweinfurt), als fachkundigen Referenten begrüßen.

In seiner Einführung stellte Alexander Hummel den Wert des Ehrenamts heraus und resümierte, dass dank zahlreicher Aktiver in Vereinen und gemeindlichen Einrichtungen die Bürgerinnen und Bürger erheblich von deren Engagement profitieren. Er erinnerte beispielhaft an Veranstaltungen wie das überörtlich bekannte Pettstadter Straßenfest oder die örtliche Gemeindebücherei. Er verstehe es zudem als Aufgabe der POV, den ehrenamtlich Tätigen etwaig bestehende Ängste, was Haftungsrisiken angehe, zu nehmen, und sie nach Kräften bei ihrem Einsatz zu unterstützen. „Wenn wir durch einen Vortrag wie heute neue Leute für das Ehrenamt begeistern können, wird es ein gelungener Abend“, schloss er die Begrüßung der knapp 35 teilnehmenden Vereinsvertreter aus Pettstadt und der nahen Umgebung.

Satzung, Ehrenamtspauschale bei eingetragenen / nicht eingetragenen Vereinen

In seinem kurzweiligen Vortrag erläuterte Rechtsanwalt Steffen Vogel zunächst die Unterschiede zwischen nicht eingetragenem Verein und eingetragenem Verein (e.V.) sowie Satzungsfragen, wie beispielsweise die notwendige Änderung einer Satzung, wenn die Ehrenamtspauschale ausgezahlt werden solle. Die ordnungsgemäße Ladung und Durchführung einer Mitgliederversammlung war ebenso Schwerpunkt des Abends wie die Rechte der Mitglieder, insbesondere auch der Minderjährigen im Verein. Besondere Aufmerksamkeit fanden allerdings die Ausführungen von Rechtsanwalt Steffen Vogel bei allen Fragen rund um die Haftung im Verein. Vogel machte deutlich, dass sowohl im eingetragenen wie im nicht eingetragenen Verein eine Haftung des einzelnen Mitgliedes für Verbindlichkeiten des Vereins nicht vorkommt. Während beim eingetragenen Verein nach ordnungsgemäßer Beschlussfassung in den jeweiligen Gremien, wie Mitgliederversammlung oder Vorstandschaft, nur das Vereinsvermögen „haftet“, haftet beim nicht eingetragenen Verein immer auch derjenige persönlich, der den Vertrag abgeschlossen hat. „Wer handelt haftet! Dies muss nicht immer der Vorstand sein“, stellte Vogel klar. Der Rechtsanwalt riet als Strategie zur Vermeidung von Haftungsrisiken eine ordnungsgemäße Beschlussfassung und Protokollierung in den Gremien so wie den Abschluss von Verträgen, die vom Vereinsvermögen gedeckt werden können. Bei nicht eingetragenen Vereinen wäre die Haftung in den Verträgen auf das Vereinsvermögen zu beschränken.

Steffen Vogel (stehend) fesselt mit seinem anschaulichen Vortrag

Rechtsanwalt Steffen Vogel (stehend) bei seinen Ausführungen, die derart kurzweilig waren, dass die Anwesenden vom Angebot, bereits zur Halbzeitpause im DFB-Pokal die Veranstaltung zu beenden, keinen Gebrauch machen wollten, und der Abend erst nach 22h sein Ende fand.

 

Wer haftet, wenn auf einem Fest etwas passiert?

Diese Frage beschäftigte viele der anwesenden Vereinsvertreter. Vogel riet dringend dazu, den Versicherungsschutz bei Dachverbänden umfassend vor allem auf die Versicherungssummen und Versicherungsbedingungen zu prüfen. Eine Haftpflichtversicherung sei unerlässlich, ebenso eine Unfallversicherung für die Mitglieder. Jeder Vorstand müsse sorgfältig hinterfragen, welche Risiken bei einer Veranstaltung entstehen und dann die „notwendigen“ und „zumutbaren“ Maßnahmen treffen, um Schäden zu vermeiden. Eine persönliche Haftung stehe bei Vorliegen einer Haftpflichtversicherung nur dann im Raum, wenn mindestens den Verantwortlichen grobe Fahrlässigkeit, d.h. die „grobe Außerachtlassung  der objektiv gebotenen Sorgfalt“ nachzuweisen sei.

Vogel beruhigte die Anwesenden damit, dass er keinen Fall kenne, dass ein Vereinsvorstand persönlich in die Haftung genommen wurde und sein Haus oder sein Erspartes verloren hat, weil an einem Fest oder bei einer Vereinsveranstaltung etwas passiert sei. „Ehrenamtliches Engagement bringt Bestätigung, weil man konkret vor Ort etwas bewegt. Es bringt Freundschaft, weil man dies im Team gemeinsam tut und es trägt zur Persönlichkeitsbildung bei“, so Vogel. Mit der richtigen Gewissenhaftigkeit und der notwendigen Absicherung durch einen guten Versicherungsschutz brauche man keine Angst vorm Ehrenamt zu haben, motivierte Rechtsanwalt Vogel abschließend.

„Nach dem heutigen Abend freue ich mich bereits jetzt auf eine Fortsetzung der Reihe im nächsten Jahr mit dem Vortrag ‚Finanzen in Vereinen’“, resümierte Rainer Mild, der 2. Vorsitzende des Schützenvereins.

Gruppenbild am Ende der Veranstaltung

Als kleines Dankeschön überreichte POV-Sprecher Alexander Hummel (re.) an Frau Sandra Brunner (mitte) und Steffen Vogel (li.) im Namen der Vereinsvertreter eine Auswahl an Teesorten.

 

 

Noch Infomaterial vorhanden

Jeder Teilnehmer konnte sich mit wertvollen Tipps für die ehrenamtliche Arbeit  und diversen Informationsbroschüren auf den Heimweg machen. Für Restexemplare können sich Interessierte direkt an Alexander Hummel (alexander.hummel@pettstadt.de) wenden.

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